Wohnungsweitergabe Block C

Die AEAG gewährt Erstmieter*innen im C-Block nicht mehr das Vorschlagsrecht für Nachmieter*innen und so erhielten wir einige Anfragen. Aufgrund der schwierigen Materie und unserer begrenzten Ressourcen hat es eine Weile gedauert, bis wir uns ein genaues Bild von der Angelegenheit machen konnten.

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