Rechtliche Grundlagen und Allgemeine Informationen

Was ist der Mieterbeirat?

Rechtliche Verankerung und Aufgaben

Der Mieterbeirat (MBR)

  • ist das kollegiale Mitbestimmungsorgan der Bewohner des Wohnparks Alt-Erlaa
  • besteht aus elf, in freier und geheimer Wahl durch die Bewohner bestimmten, unabhängigen und weisungsfreien Mitgliedern. Der Kultur- und Sportverband Alt-Erlaa (KAE) und die Kaufleute des Kaufparks Alt-Erlaa entsenden je ein weiteres nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Mieterbeirat.
  • vertritt die Mieter und Bewohner der Objekte A, B und C, Anton-Baumgartnerstraße 44, 1230 Wien in sämtlichen den Wohnpark betreffenden wirtschaftlichen und kulturellen Interessen gegenüber der AEAG (Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft Wohnpark Alt-Erlaa) und sonstigen Dritten.
  • ist im Aufsichtsrat der AEAG mit drei Mitgliedern vertreten
  • übt seine Tätigkeit ehrenamtlich auf Grund des vom Aufsichtsrat der AEAG am 29. 8. 2013 genehmigten Statuts aus

Die gesetzlichen Befugnisse der Organe der AEAG sowie die Rechte des einzelnen Mieters bzw. Aktionärs werden durch die Tätigkeit des Mieterbeirates nicht berührt.

Das bedeutet: Der MBR hat keinen formalen Anspruch, dass seine Vorschläge umgesetzt werden. Die praktischen Erfahrungen in all den Jahren seit Bestehen des MBR zeigen jedoch sein faktisches Gewicht. Bei den meisten Themen findet der gewählte MBR bei den Verantwortlichen der AEAG ein offenes Ohr. Dabei steht die Sicherheit bzw. Erhöhung der Wohnqualität im Vordergrund.

Das uns das seit langem gelingt, zeigen nicht nur die „kleinen“ Verbesserungen im Alltag (Details unter „MBR-Erfolge“) sondern auch das Faktum, dass der Wohnpark Alt-Erlaa seit vielen Jahren die Wohnhausanlage mit den höchsten Zufriedenheitswerten der Bewohner in Wien ist und in der Öffentlichkeit oft als Best-Practice-Anlage bezeichnet wird.

Der MBR nimmt sich jener Themen an, die für die Allgemeinheit der Mieter von Interesse sind.

Grenzen des Mieterbeirates

Der Mieterbeirat ist nicht

  • die Hausverwaltung, die Hausbetreuung
  • das Sprachrohr der AEAG
  • der Sicherheitsdienst, die Polizei etc.
  • der “Betriebsrat” der Mieter, der sich um Einzelprobleme kümmert
  • jederzeit erreichbar

Mitarbeit im MBR

Die Mitarbeit im Mieterbeirat, ob als gewählter Vertreter oder freier Mitarbeiter ist freiwillig, unentgeltlich und steht grundsätzlich jedem Wohnpark-Bewohner offen.

Die Wahl findet alle 3 Jahre statt. Jeder Bewohner des Wohnparks hat ab 16 Jahren das aktive und passive Wahlrecht.

Themenorientiert kann jeder Bewohner jederzeit beim Mieterbeirat mitarbeiten.

Die Praxisarbeit des MBR

Die konkreten Arbeitsthemen ergeben sich aus den folgenden drei Hauptquellen:

  • Mieteranliegen
    Die entweder die AEAG nicht betreffen oder die nicht zufrieden stellend mit der AEAG gelöst werden konnten. Ist von diesem Thema voraussichtlich die Allgemeinheit der Mieter betroffen, nimmt sich der MBR, in Abhängigkeit von der zeitlichen Kapazität, dieses Themas an.
  • AEAG-Aufgaben
    Der MBR begleitet die Aufgaben der AEAG (= Verwaltung und Gestaltung des Wohnparks) u.a. mit der Kontrolle der Betriebskostenabrechnung, bei Fragen zu Instandhaltungs- und Umbauarbeiten sowie zur Hausordnung etc.
  • MBR-Initiativen
    Initiativen, die der MBR von sich aus setzt. Initiativen der Bewohner, die der MBR unterstützt.