Der Rechnungshof hat die GESIBA und damit auch die AEAG, also unsere Vermieterin, geprüft. Im Bericht wurden mehrere Empfehlungen veröffentlicht. Diese haben für die Mieter*innen im Wohnpark Alterlaa Bedeutung. Folglich haben wir schriftlich mehrere Fragen an den Vorstand der AEAG gerichtet, nun liegen die Antworten vor.
Der Rechnungshof hat verschiedene Punkte zur Reduktion der monatlichen Belastung für die Mieter*innen angeführt. Jahresüberschüsse bzw. Gewinne wären an die Mieter*innen weiterzugeben. So heißt es wörtlich: „Bei einem Zielkonflikt zwischen einer Rücklagen erhöhenden Gewinnmaximierung und der Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum wäre letzterem der Vorrang einzuräumen.“
Wir haben daher nachgefragt, welche Maßnahmen geplant sind, um die monatliche Belastung der Mieter*innen zu verringern.
Die Antwort lautet, dass sich die GESIBA „…der Sichtweise des Rechnungshofs weiterhin nicht anschließen kann…“ Das gesetzlich zulässige erwirtschaftete Eigenkapital wird für Neuerrichtungen „..von noch mehr hochwertigen und leistbaren Wohnungen…“ verwendet.
Der Rechnungshof hat weiters empfohlen, „Vorreihungen bei Wohnungsvergaben aus sozialen Gründen …nachvollziehbar zu dokumentieren“. Ebenso solle „eine transparente und allgemein zugängliche Information über die Möglichkeit einer Vorreihung aus sozialen Gründen bei der Wohnungsvergabe…“ erfolgen.
Auch zu dieser Thematik haben wir die AEAG nach den Umsetzungsschritten gefragt.
Die Antwort lautet, dass es eine Wohnungsvergaberichtlinie gibt. „Vergaben aus sozialen Gründen werden nach Besiedlung eines Wohnobjektes regelmäßig überprüft und dokumentiert“.
Der Mieterbeirat wird weiterhin diese Themen aktiv verfolgen und natürlich informieren!
Eine Antwort auf „Prüfergebnis des Rechnungshofs – Mieterbeirat stößt nach“
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