Sauna & Co: Schritte, aber noch kein Erfolg

Der MBR bemüht sich erneut seit Anfang Februar um die umsichtige Öffnung von Gemeinschaftsanlagen – insbesondere Saunen und Indoor-Spielplätze für die es allesamt fertige Konzepte gibt. 

Standpunkt der AEAG/GESIBA

Wie berichtet gab es auf Wunsch des MBR ein weiteres Gespräch zu dem Thema. Der neue Leiter der Hausverwaltung im GESIBA-Konzern informierte uns abermals über die im Vorstand der GESIBA/AEAG beschlossene Vorgangsweise alle Anlagen konzernweit geschlossen zu halten. Besonders angeführt wurde hierbei die Betreiberverantwortung, die sich beispielsweise durch das Bäderhygienegesetz ergibt.

Forderung der Mieter*innen und des MBR

Der MBR hat seinerseits die Forderung nach einer umsichtigen Öffnung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wiederholt. Hierzu haben wir nicht nur auf zahllose Anfragen von Mieter*innen und die Einstimmigkeit innerhalb des MBR, sondern vor allem auf die geöffneten Einrichtungen der umliegenden Wohnhausanlagen verwiesen.

Die Argumente des MBR

Bei der ausnehmenden Stellung, die den Gemeinschaftseinrichtungen im Konzept des Wohnparks zukommt, ist eine Schließung umso unverständlicher, als dieselben Einrichtungen in den umliegenden Anlagen gleichzeitig ohne schädliche Folgen benutzt werden können. Hinzukommt, dass die Voraussetzungen im Wohnpark einen viel sichereren Betrieb zulassen (örtlicher Wachdienst, täglich verfügbares Reinigungspersonal, elektronisches Schließsystem, …)

Thema in der nächsten AEAG-Aufsichtsratssitzung

Ob die erneute Behandlung im Vorstand der GESIBA/AEAG zu einer Änderung führt, wird womöglich bereits die nächste Aufsichtsratssitzung der AEAG Ende März zeigen. In jedem Fall werden die vom MBR entsandten Vertreter*innen den Rahmen nutzen, um das Thema anzusprechen und erneut den Wunsch der Mieter*innen und des MBR weiterzugeben. Selbstverständlich werden wir im Anschluss wieder berichten.

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