Wie jedes Jahr, wenn der Schnee fällt, scheiden sich die Geister. Die einen freuen sich, dass bei uns so gut gestreut ist und man auf allen Wegen sicher gehen kann, die anderen ärgern sich über das Auftaumittel, das für Hunde sehr schmerzvoll und schädlich ist und die Steine, wegen der man Kinder nicht auf der Rodel durch das Winter-Wonderland ziehen kann.
Wir haben heuer bei der Hausverwaltung nachgefragt und Informationen über die Streumenge, das Auftaumittel und die Vorschriften dazu eingeholt.
Im Wohnpark wird eine Mischung aus Kaliumcarbonat (Auftaumittel) und Split gestreut. Es wird auf den Stiegen und auf allen Wegen gestreut.
Laut Hausverwaltung ist Kaliumcarbonat vergleichsweise umweltfreundlich und biologisch abbaubar. Nicht zuletzt wegen der hohen Kosten wird so sparsam wie möglich gestreut.
Die Hausverwaltung ist verpflichtet, Auftaumittel zu verwenden, da der Split bei gefrierender Feuchtigkeit anfriert und rutschig wird und dann Verletzungsgefahr bestehen würde.
Abgesehen davon, dass die HV bei Unfällen durch zu geringe Streuung haftbar wäre, muss auch wegen der Einsatzfahrzeuge ausreichend gestreut werden.
Aufgrund der oben genannten Gründe ist es auch nicht möglich, die Wege nur teilweise zu streuen und einen Streifen für Hunde und Rodeln freizulassen (was die Fragestellerin insgeheim gehofft hat).