Den Mieterbeirat hat in den letzten Wochen eine Vielzahl an Beschwerden zu den neuen Parktarifen im Kaufpark erreicht. Da wir von Änderungen zwar informiert, aber in die konkrete Neuregelung nicht eingebunden wurden, haben wir uns in den letzten Wochen ein Bild von den Hintergründen gemacht und inzwischen einen Verbesserungsvorschlag eingebracht.
Die Ausgangslage
Einen gewissen Handlungsbedarf in Sachen Kaufpark-Garage kann wohl jede:r mehr oder weniger nachvollziehen: Ein schlechter Allgemeinzustand, immer weniger Stellplätze durch Zweckentfremdung bis hin zu Missbrauch für Privat- und Firmenfahrzeuge, in der Folge sinkende Einnahmen aus Parkgebühren und Finanzierungsprobleme für dringende Instandhaltungsmaßnahmen.
Und zu allem Überfluss eine tägliche Überlastung in den Morgenstunden aufgrund des Schul- und Kindergartenverkehrs, der nicht nur zu Ärger bei der Kundschaft und den Kaufleuten geführt hat, sondern sogar zu gefährlichem Verhalten der beteiligten Verkehrsteilnehmer:innen. Von der Parkraumbewirtschaftung ab Frühjahr 2022 ist zudem eine weitere Verschärfung zu erwarten.
Die Neuregelung
Diesen Problemen wollte man nach der gründlichen Garagensanierung zusätzlich mit einer neuen Tarifstruktur begegnen. Damit ist derzeit eine kostenlose Nutzung der Garage für 1 Stunde erst ab 9 Uhr und somit nicht mehr für den Schul- und Kindergartenverkehr möglich. Außerhalb dieser „Kaufpark-Öffnungszeiten“ (Mo–Fr: 9–18 Uhr/Sa: 9–12 Uhr) fallen zudem höhere Gebühren an (3,50 € anstatt 2,50 €/Std. während der Öffnungszeiten), wodurch die Finanzierung der Instandhaltungsmaßnahmen besser gewährleistet werden soll. Neben Schwierigkeiten bei der Kommunikation der neuen Öffnungszeiten kam es bestimmt zu positiven Effekten, aber eben nicht nur.
Die Auswirkungen
Das private Altstoffzentrum im Kaufpark ist zwar grundsätzlich barrierefrei für alle Mieter:innen des Wohnparks von der eigenen Wohnung erreichbar, dennoch genießen viele auch die Anliefermöglichkeit mit dem eigenen Fahrzeug. Sei es aufgrund großer und sperriger Lasten, der großen Gehdistanz, der Zusammenfassung von Fahrwegen usw. Durch die Änderung der Tarifstruktur fallen nun jedoch außerhalb der „Kaufpark-Öffnungszeiten“ Kosten von 3,50 € indirekt für die Müllentsorgung an, was für großes Unverständnis sorgte.
AEAG-Sichtweise
Beim Kaufpark und dessen Garage – mit Ausnahme des Altstoffzentrums – handelt es sich um eine vom Wohnpark getrennte Kostenstelle, wodurch die Bewohner:innen weder Betriebskosten noch die Kosten für die durchgeführte Sanierung mittragen. Entscheidungen über die Tarifstruktur erfolgen daher durch die AEAG als Eigentümerin in Absprache mit den Kaufleuten.
Die Müllentsorgung im Wohnpark ist weitaus komfortabler als in anderen Wohnhausanlagen (Nähe zur Hausmüllentsorgung, keine Fahrten zu öffentlichen Mistplätzen) und ist daher nicht per Fahrzeug vorgesehen oder notwendig. Für besonders große und sperrige Lasten stehen in der Kaufpark-Garage gewöhnlich ausreichend Transportwägen zur Verfügung. Dieser Müll muss ohnedies per Transportwagen in die Garage befördert werden, wodurch ein mühsames Umladen in ein Fahrzeug kaum nachvollziehbar ist.
Unser Kompromissvorschlag
Der Mieterbeirat kann grundsätzlich die Sichtweise und Argumente der AEAG bestätigen bzw. nachvollziehen. Aufgrund der großen Anzahl an Mieterbeschwerden sehen wir es dennoch als unsere Pflicht an, die Meinung und Interessen von Mieter:innen entsprechend zu vertreten und haben daher einen Vorschlag zur Synchronisierung der Schließzeiten von Kaufpark und Altstoffzentrum an die AEAG und den Kaufpark-Sprecher übermittelt. Es ist uns bewusst, dass nicht immer alle Wünsche erfüllt werden (können), dennoch freuen wir uns über jede Verbesserung in diese Richtung:
- Mo–Fr: 9–20 Uhr statt 9–18 Uhr
- Sa: 7–18 Uhr statt 9–12 Uhr
Einen Vorschlag nach kostenlosem Parken außerhalb der Öffnungszeiten – insbesondere sonn- und feiertags – haben wir fallengelassen, da über eben diese Möglichkeit die missbräuchliche Verwendung durch Privat- und Firmenfahrzeuge ermöglicht wurde. Wir denken, dass durch die obigen Veränderungen genug Möglichkeiten auch für berufstätige Mieter:innen geschaffen werden, um zumindest in den Folgetagen Entsorgungstätigkeiten durchführen zu können.