Im Zuge der letzten Statutenänderung zu Beginn der laufenden Mieterbeiratsperiode wurde irrtümlich eine asynchrone Wahlperiode im Verhältnis zur fünfjährigen Amtsperiode des Aufsichtsrates der AEAG festgelegt. Formal ergäbe sich daraus die Notwendigkeit einer Mieterbeiratswahl im laufenden Jahr.
Das aktuelle Mieterbeirats-Team hat einstimmig beschlossen, die Dauer ihrer Funktionsperiode an jene des Aufsichtsrates anzupassen. Dieser Beschluss erfolgte im Einvernehmen mit der AEAG und des Aufsichtsrates.
Daraus ergibt sich, dass die nächste Mieterbeiratswahl im Frühjahr 2026 stattfinden wird. Damit wird gewährleistet, dass der neu gewählte Mieterbeirat zeitgerecht vor der Aufsichtsratswahl zusammentritt und die Entsendung von drei Mietervertreter:innen in den Aufsichtsrat fristgerecht vornehmen kann. Mit dieser Regelung wird der bei der letzten Statutenänderung entstandene Fehler korrigiert.