In letzter Zeit sind im Wohnpark Alterlaa immer wieder Gerüchte zur Wohnungsvergabe und zum Wohnungstausch aufgekommen.
1. Wohnungstausch – zwei Möglichkeiten
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, eine Wohnung zu tauschen:
Variante 1: Wohnungstausch im Sinne einer Rückgabe und Neuanmietung
Ein Wohnungstausch kann auch im Sinne einer Wohnungsrückgabe und gleichzeitigen Anmietung einer anderen Wohnung im Wohnpark Alterlaa erfolgen.
Hier die wichtigsten Punkte um für Klarheit zu sorgen.
1. Wohnungstausch – zwei Möglichkeiten
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, eine Wohnung zu tauschen:
Variante 1: Wohnungstausch im Sinne einer Rückgabe und Neuanmietung
Ein Wohnungstausch kann auch im Sinne einer Wohnungsrückgabe und gleichzeitigen Anmietung einer anderen Wohnung im Wohnpark Alterlaa erfolgen.
In diesem Fall gilt:
- Die Mieterin/der Mieter muss mindestens drei Jahre Hauptmieter:in der bisherigen Wohnung sein.
- Die bisherige Wohnung muss unumgänglich retourniert werden, kann also auch nicht durch ein Eintrittsrecht in der Familie weitergegeben werden.
- Der Grund für den Tausch muss objektiv nachvollziehbar sein, z.B. Bedarf nach anderer Wohnungsgröße.
- Bei der Wohnungsneuanmeldung wird ein solcher Antrag bevorzugt behandelt, also vor einer Erstanmeldung durch neue Interessent:innen.
- Wichtig: Beim Anmelden für eine Tauschwohnung muss ausdrücklich angegeben werden, dass es sich um einen Wohnungstausch handelt.
Nur dann kann der Antrag auch als Tausch-Anmeldung bevorzugt gewertet werden – andernfalls wird er wie eine Neuanmeldung gereiht.
Variante 2: Direkter Wohnungstausch zwischen zwei Mieter:innen
Zwei Mieter:innen können ihre Wohnungen direkt miteinander tauschen.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Beide müssen mindestens fünf Jahre Hauptmieter:innen ihrer jeweiligen Wohnung sein.
- Es erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die Hausverwaltung (z. B. Bonität, Vertragslage etc.).
- Der Finanzierungsbeitrag darf nicht belastet sein (Zession oder ähnliches)
- Der Finanzierungsbeitrag wird nicht abgerechnet, die finanzielle Ablöse erfolgt zwischen den Mietern direkt – also mit einem gewissen Risiko verbunden!
- Bei keiner der beiden Wohnungen darf ein Sanierungsbedarf bestehen.
2. Wohnungsvergabe über das Wohnservice Wien
Oft wird angenommen, dass Wohnungen im Wohnpark Alterlaa weiterhin über das Wohnservice Wien vergeben werden.
Das ist nicht mehr der Fall.
Wohnungen werden nur dann über das Wohnservice Wien vergeben, wenn es sich um geförderte Objekte handelt, deren Wohnbauförderungskredite noch nicht vollständig zurückgezahlt sind.
Im Wohnpark Alterlaa – also in den Blöcken A, B und C – sind alle Förderkredite bereits zurückgezahlt.
Daher besteht keine Verpflichtung mehr, freie Wohnungen dem Wohnservice Wien anzubieten.
Zur Klarstellung:
Alle Wohnungen, die früher über das Wohnservice Wien im Wohnpark vergeben wurden, unterlagen denselben Bedingungen wie jene, die direkt durch die GESIBA vergeben wurden.
Fazit
Ein Wohnungstausch im Wohnpark Alterlaa ist möglich, aber nur unter klar geregelten Voraussetzungen.
Neue Wohnungen werden ausschließlich direkt über die GESIBA vergeben – nicht mehr über das Wohnservice Wien.
Bei Fragen empfiehlt der Mieterbeirat, sich direkt an die Hausverwaltung oder Kundenabteilung der GESIBA zu wenden, um verbindliche Informationen zu erhalten.
So lassen sich Missverständnisse vermeiden und Gerüchte gar nicht erst verbreiten.
Für allgemeine Anfragen:
Anfragen für freiwerdende Wohnungen:
–
– Tel.: +43 (0) 1 534 77-400
https://www.gesiba.at/vormerkung-auswahl
So lassen sich Missverständnisse vermeiden und Gerüchte gar nicht erst verbreiten.




